Pflegeeinstufungsanträge
Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der Anträge für eine Einstufung. Auf Wunsch sind wir bei der Einstufung durch den Medizinschen Dienst der Krankenkassen MDK ebenfalls dabei. Diese Leistungen sind kostenpflichtig.
Begutachtungen §37 Abs. 3 SGB XI
Sie pflegen als Angehöriger und benötigen jedes 1/4 bzw. 1/2 Jahr einen Beratungsbesuch. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.